AGB

Fachtierärztliche Kleintierpraxis Dr. med. vet. Claudia Veit und Alexander Rummel (GbR), Heidelberg

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

• Behandlungsvertrag
Der Vertrag zwischen der Fachtierärztlichen Kleintierpraxis Dr. med. vet. Claudia Veit (nachfolgend Fachtierärztliche Kleintierpraxis) und dem Klienten/der Klientin kommt zustande durch
– Auftrag und Zusage in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form,
– Vorstellen des Tieres,
– mündliche Annahme des Auftrages oder
– Beginn der tierärztlichen Untersuchung.
Dem Vertrag liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
Auftraggeber und damit Vertragspartner des Behandlungsvertrages ist die Person, die die tierärztliche Leistung in Auftrag gibt, d.h. das Tier in der Fachtierärztlichen Kleintierpraxis vorstellt (auch bei gefundenen Tieren und Wildtieren) bzw. die Fachtierärztliche Kleintierpraxis mit einem Hausbesuch oder einer Beratung (telefonisch, elektronisch, Videosprechstunde) beauftragt.
Der Auftraggeber ist zur Zahlung der Untersuchungs- und Behandlungskosten verpflichtet.

• Dispositionsbefugnis des Tierbesitzers
Der Tierbesitzer/die Tierbesitzerin versichert, Finder oder rechtmäßiger Eigentümer des Tieres oder vom Eigentümer beauftragt und bevollmächtigt zu sein und die volle Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der tierärztlichen Behandlung zu haben, einschließlich einer eventuell notwendigen Euthanasie.
Hiervon abweichende Umstände sind vor Behandlungsbeginn mitzuteilen.

• Durchführung der Behandlung
Die Fachtierärztliche Kleintierpraxis behält sich das Recht zur Behandlungsverwei-gerung vor. Davon ausgenommen sind lebensbedrohliche Notfälle und solche Fälle, die sich nach tierärztlichem Ermessen bis zum nächsten Werktag zu einem lebens-bedrohlichen Notfall entwickeln können.
Für Untersuchungen, Behandlungen, Operationen usw. vergibt die Fachtierärztliche Kleintierpraxis an den Werktagen Termine, Notfälle ausgenommen.
Die Fachtierärztliche Kleintierpraxis verpflichtet sich zur bestmöglichen Erfüllung des Behandlungsvertrages mit dem Ziel der Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung der Gesundheit des vorgestellten Tieres. Ein Rechtsanspruch auf Erfolg von Behandlungsmaßnahmen besteht nicht. Das Selbstbestimmungsrecht des Tierbesitzers bleibt im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen (u.a. Tierschutzgesetz) unangetastet.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers bricht die Fachtierärztliche Kleintierpraxis die Behandlung vorzeitig ab. Bevor einem entsprechenden Wunsch nachgekommen wird, weist sie den Auftraggeber auf die möglichen Folgen für den Patienten hin. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die bis dahin durchgeführten Leistungen vergütungspflichtig sind.

• Informationspflichten und weitere Obliegenheiten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Krankengeschichte, eventuelle Vorbehand-lungen und eine etwaige Aggressivität des Tieres wahrheitsgemäß offen zu legen, diagnostische und therapeutische Maßnahmen der Praxis zu unterstützen und den tierärztlichen Anweisungen Folge zu leisten.

• Heranziehung von Dritten und Datenschutz
Die Fachtierärztliche Kleintierpraxis ist dazu berechtigt, zur Ausführung des Unter-suchungs- und Behandlungsauftrages Mitarbeiter/-innen, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen einzusetzen bzw. heranzuziehen. Bei der Ausführung des Untersuchungs- und Behandlungsauftrages beachtet die Fachtierärztliche Klein-tierpraxis die für den Datenschutz geltenden rechtlichen Vorschriften, namentlich das Datenschutzgesetz und die EU-DSVGO. Einzelheiten hierzu können dem Infor-mationsblatt „Datenschutz in der Fachtierärztlichen Kleintierpraxis“ entnommen werden, das in der Praxis ausliegt und auf Anforderung auch gerne ausgehändigt wird.
Kundendaten aus dem Vertragsverhältnis werden zum Zwecke der Datensicherung gespeichert. Sie unterliegen den geltenden datenschutzrechtlichen Regeln (s.o., Informationsblatt „Datenschutz in der Fachtierärztlichen Kleintierpraxis“) sowie der tierärztlichen Schweigepflicht.
Kunden- und Patientendaten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Davon ausgenommen sind Datenübermittlungen im Zusammenhang mit (Rück-)Überweisungen an Tierarztpraxen und -kliniken, Universitäten, Laboruntersuchungen in Fremdlaboren, Fälle von melde- und anzeigepflichtigen Tierseuchen oder Meldeaufforderungen durch das zuständige Veterinäramt, Ordnungsämter oder Polizeibehörden sowie Fälle der Kostenbeitreibung mit Übertragung der Daten an einen Rechtsanwalt, eine Tier-ärztliche Verrechnungsstelle oder ein Inkasso-Unternehmen.

• Dokumentationen
Die von der Fachtierärztlichen Kleintierpraxis angefertigten Dokumentationen, insbesondere die Aufzeichnungen über Laborergebnisse, Untersuchungsbefunde, Ultraschallbilder und Röntgenaufnahmen stehen aus urheberrechtlichen Gründen im Eigentum der Fachtierärztlichen Kleintierpraxis. Die Tatsache, dass die Fach-tierärztliche Kleintierpraxis einer berufsrechtlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht unterliegt, verschafft dem Auftraggeber keinen Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen. Unberührt hiervon bleibt das Recht des Auftraggebers auf Einsicht in die Aufzeichnungen, die Überlassung von Kopien und die Auskunftspflicht der Fachtierärztlichen Kleintierpraxis im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

• Behandlungskosten und Kostenschätzung
Die Gebühren (einschließlich Entschädigungen, Entgelten und Auslagen) und Preise, nach denen die in der Fachtierärztlichen Kleintierpraxis durchgeführten tierärztlichen Leistungen abgerechnet werden, richten sich nach der geltenden Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), die auf Anfrage in der Praxis eingesehen werden kann. Außerhalb der regulären Sprechzeiten und bei Eilbesuchen werden erhöhte Gebührensätze berechnet.
Die Preise von rezeptpflichtigen Medikamenten werden auf Grundlage der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) berechnet.
Die gegenüber dem Auftraggeber auf Anfrage bekannt gegebenen voraussichtlichen Kosten für Untersuchungen und Behandlungen des Tieres sind nur Schätzungen der Fachtierärztlichen Kleintierpraxis zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Sie sind daher nicht verbindlich. Der Auftraggeber hat das Recht, die Überschreitung eines bestimmten Kostenrahmens auszuschließen. Die Fachtierärztliche Kleintierpraxis hat das Recht, die Behandlung des Tieres in diesem Fall zu verweigern.

• Absage vereinbarter Termine
Vereinbarte Termine sind spätestens 3 Werktage vor dem Termin abzusagen. Bei späterer Terminabsage oder bei Nichterscheinen zu einem Termin behält sich die Fachtierärztliche Kleintierpraxis vor, eine Terminausfallgebühr in Rechnung zu stellen. Wird ein vereinbarter Operationstermin nicht spätestens 3 Werktage vorher oder überhaupt nicht abgesagt, behält sich die Fachtierärztliche Kleintierpraxis vor, eine Terminausfallgebühr bis zur Höhe der für die Operation kalkulierten Kosten abzüglich der Materialkosten festzusetzen und in Rechnung zu stellen.

• Zahlung der Behandlungskosten
Alle Leistungen sind grundsätzlich sofort in bar oder per ec-Karte zu bezahlen, im Falle von Hausbesuchen unverzüglich beim Termin in bar. Die Fachtierärztliche Kleintier-praxis behält sich vor, nur gegen Vorkasse tätig zu werden. Ein Tätigwerden gegen Rechnung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Absprache mit der Fachtierärztlichen Kleintierpraxis. Rechnungen sind sofort fällig und spätestens innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Sie werden von der Tierärztlichen Verrechnungsstelle Heide TVH übersandt. Für die Übersendung einer Rechnung wird eine Gebühr in Höhe von netto 5,50 € zuzüglich Mehrwertsteuer (Stand 2021) erhoben, die der Rechnungsempfänger zu begleichen hat.

• Eigentumsvorbehalt
Die von der Fachtierärztliche Kleintierpraxis abgegebenen Medikamente und Waren bleiben deren Eigentum, solange der Klient nicht seine gesamten Verbindlichkeiten ihr gegenüber erfüllt hat.

• Preisanpassungen
Die Fachtierärztliche Kleintierpraxis behält sich Preisanpassungen vor. Ihre Angebote sind u.a. aufgrund etwaiger unvorhersehbarer Umstände des einzelnen Falles grundsätzlich freibleibend.

• Ausschluss von Umtausch und Rücknahme
Umtausch und Rücknahme von Arznei- und Ergänzungsfuttermitteln sind laut Arzneimittelgesetz verboten und daher ausgeschlossen.

• Höhere Gewalt und Betriebsstörungen
Verhinderungen jeglicher Art, die durch höhere Gewalt, Krankheit oder durch Betriebsstörungen hervorgerufen werden, berechtigen die Fachtierärztliche Kleintierpraxis zum Rücktritt von dem Vertrag.

• Haftung
Die Haftung des Auftraggebers richtet sich nach § 833 BGB (verschuldensunabhängige Tierhalterhaftung). Die Haftung der Fachtierärztlichen Kleintierpraxis ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

• Möglichkeit der Kenntnisnahme von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Fachtierärztliche Kleintierpraxis verschafft dem Klienten durch Aushängen im Wartezimmer und Veröffentlichung auf ihrer Homepage die Möglichkeit vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen. Der Klient erklärt mit Auftragserteilung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.